Der Südtiroler Immobilienmakler & das Coronavirus

  • Sind Besichtigungen derzeit möglich?

Wir freuen uns natürlich über jedes entgegengebrachte Interesse an einer unseren Immobilien, allerdings sind Besichtigungen derzeit aus zwei Gründen nicht gestattet:

    • Ausgansverbot bis zum 03.05.2020 (vorbehaltlich einer Verlängerung ebendieser Maßnahmen) für jedermann mit Ausnahme folgende Notwendigkeiten: Arbeit, gesundheitliche Gründe, Notsituationen, Rückkehr zum eigenen Domizil, Wohnung oder Wohnort. Während eine Besichtigung für einen Makler Teil seiner Arbeitstätigkeit darstellt, stellt es keinen nachgewiesenen gültigen Grund für einen Miet-bzw. Kaufinteressenten, ein neues Objekt zu liebäugeln. Es gilt:  aufgeschoben ist nicht aufgehoben, wir sind ab 03.05.2020 wieder für Kundentermine verfügbar & in der Zwischenzeit versorgen wir Sie gerne telefonisch und schriftlich über Ihre Lieblingsobjekte. 
    • Rücksicht vor unseren Mitmenschen: wer sich derzeit gewollt oder ungewollt sozialen Kontakten aussetzt, gefährdet die Gesundheit jener Zielgruppen, die dem Coronavirus am meisten unterlegen sind. Diese Kette gilt es zu unterbrechen, denn ohne Kontakt keine Übertragung.

Merke: Die meisten Immobilienmakler in Südtirol arbeiten auf freiberuflicher Basis und jede verneinte Besichtigung bedeutet eine potenziell verlorene Einnahmequelle. Darum liebe Kunden, bringet uns im Interesse der Allgemeinheit nicht in Versuchung und besteht bis zum 03.05.2020 nicht auf eine noch so harmlos wirkende Besichtigung.

  • Was tun, wenn ich nun ohne Wohnung geblieben bin?

Wer aufgrund der allgemeinen Unsicherheit im Vorhinein und des Ausgangsverbotes im Nachhinein keine passende Bleibe mehr finden konnte, seine vorherige Wohnung jedoch bereits verlassen muss, bleibt bei uns nicht auf der Strecke. In diesen Notsituationen stehen wir gerne mit Rat und Tat zur Seite und versuchen, immer unter Einhaltung der gesundheitlichen Schutzvorkehrungen und in Absprache mit den Behörden, so schnell wie möglich eine passende Unterkunft zu organisieren.

  • finden Notartermine noch statt?

Ja, als Erbringer eines öffentlichen Dienstes gehen die Notarstudien in Italien ihren Diensten auch weiterhin nach, ferner werden bereits vereinbarte oder in Ausnahmefällen noch zu vereinbarende und nicht aufschiebbare Notartermine unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorkehrungen wahrgenommen, wir empfehlen jedoch eine kurze Rückmeldung mit dem jeweiligen Studio bzw. eine Vertagung des Termins sofern möglich.

  • Ist ein Umzug in die bereits erworbene oder angemietete Wohnung noch möglich?

Ja, der Umzug ist unter Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen möglich, jedoch weisen wir auf folgende Schwierigkeiten hin (die Liste wird im Interesse der Betroffenen weiterhin aktualisiert)

    • Verfügbarkeit seitens der Umzugsfirma abklären und zwar auch im Falle eines bereits im Vorfeld vereinbaren Umzugstermins;
    • Das Anmieten eines Lieferwagens, v.a. bei provinzüberschreitenden Umzügen, unterliegt derzeit erheblichen Einschränkungen und ist auf jeden Fall im Vorfeld mit dem jeweiligen Unternehmen abzuklären;
    • Die Anmeldung der Müllentsorgung unterliegt in jeder Gemeinde und jedem Gemeindegebiet anderen Richtlinien. Aufgrund der vorübergehenden Schließung der Ämter für den Parteienverkehr kann es daher passieren, dass man das neue Eigenheim zwischenzeitlich ohne entsprechenden Müllvorrichtungen beziehen muss. Die vorherige telefonische Rücksprache mit den zuständigen Stadtwerken ist daher unerlässlich. In der Gemeinde Meran erfolgten Neuanmeldungen, Änderungen und Abmeldungen derzeit ausschließlich per E-Mail an info@swmeran.it mit folgenden Angaben:
      • Name und Nachname
      • Telefonnummer
      • Ablichtung Personalausweis und Steuerkarte
      • Katasterauszug

Infolgedessen wird man von einem Mitarbeiter der Stadtwerke kontaktiert um einen Termin zu vereinbaren, bei welchem je nach Zone die Müllkarte und der Abfalleimer zugewiesen und übergeben werden.

    • Stromanmeldung: eine persönliche Anmeldung des Stroms ins bis auf Weiteres aufgrund der Schließung der Service Points bis auf weiteres möglich, jedoch bieten die meisten Stromanbieter derzeit die Möglichkeit, dies auch per E-Mail von zu Hause aus zu erledigen. Im Falle der Stromanmeldung bei Alperia AG erfolgt dies mittels E-Mail an service@alperia.eu mit folgenden Angaben:
      • Name und Nachname
      • Ablichtung des Personalausweises und der Steuerkarte
      • Angabe Telefonnummer
      • Stromzählernummer
      • Katasterdaten (Übermittlung des Katasterauszuges oder alternativ finden Sie diese auf dem Mietvertrag angeführt)
      • Angabe ob es sich hierbei um Erst- oder Zweitwohnsitz handelt
      • Angabe Bankdaten für eine eventuelle SEPA Lastschrift
  • Wie registriere ich in der Zwischenzeit abgeschlossene Mietverträge?

Mietverträge unterliegen laut dem D.P.R. Nr. 131/1986 („TUR“) der Registrierungspflicht innerhalb 30 Tage ab Beginn der Laufzeit. Es ergeben sich folgende Möglichkeiten:

    • Registrierung bei den Ämtern der Agentur der Einnahmen, welche auch weiterhin für den öffentlichen Parteienverkehr geöffnet bleiben. Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen derzeit zu erheblichen Wartezeiten kommen kann;
    • Telematische Registrierung mittels Zugangs zum Onlineportal „Entratel“. Dieser Service wird seitens Immobilienmakler, Anwaltskanzleien und Steuerberatern angeboten. Wir weisen darauf hin, dass auch diese Büros den Kundenkontakt eingeschränkt haben und daher eine vorhergehende telefonische Kontaktaufnahme unerlässlich ist.
  • Ich schaffe aufgrund des Arbeitsausfalles nicht mehr, meinen Mietzins zu bezahlen, was tun?

Erste Anlaufstelle bei Zahlungsschwierigkeiten des Mietzinses bleibt das Institut für den soziale Wohnbau des Landes Südtirols, kurzum WOBI, welches ebenfalls landesweit den Parteienverkehr erheblich eingeschränkt hat. Wir empfehlen daher auch hier vorherige Kontaktaufnahme online über www.wobi.bz.it oder unter 0471 906 666.

Auf jeden Fall raten wir bei Auftreten einer unmittelbaren Zahlungsschwierigkeit zur Kontaktaufnahme mit dem Vermieter, welcher v.a. aufgrund der aktuellen Notsituation durchaus zu einem vorübergehenden Mietzinsnachlass bereit sein könnte.

  • Muss ich als Vermieter einem Mietzinsnachlass zustimmen?

Nein, ein Mietzinsnachlass bleibt auch weiterhin im Ermessen des jeweiligen Vermieters. In der Tat scheint dies nun die ideale Gelegenheit für das abgestellte Fahrrad in der gemeinschaftlichen Zufahrt, den zerkratzen Parkettboden und die Weigerung der Zahlung der Kondominiumsspesen zu sein – natürlich nicht! Daher unser Appell an die Vermieter nach genauer Abwägung der jeweiligen Situation, einen vorübergehenden Nachlass oder auch nur eine Verringerung des Mietzinses in Betracht zu ziehen.

Wir empfehlen aber in jedem Fall nicht auf eine schriftliche Nebenvereinbarung zum Mietvertrag zu verzichten. 

Bei Fragen und Unklarheiten stehen wir gerne telefonisch unter 0472 234185, per E-Mail unter info@sp-immobilien.it oder auch mittels (geimpfter) Brieftaube zur Verfügung.

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